FAQ: Pandemiemanagement in der Erstaufnahme

FAQ: Pandemiemanagement in der Erstaufnahme

Wie gestaltet sich die Arbeit der DRK Flüchtlingshilfe in der aktuellen Lage? Wie sieht der Alltag in den Erstaufnahmeeinrichtungen aus und welche Schutzmaßnahmen gibt es? Einen Überblick über die am häufigsten an uns gestellten Fragen haben wir im Folgenden für die aktuelle Arbeit des DRK in der Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Doberlug-Kirchhain zusammengestellt.

Warum haben die Bewohnenden der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) Masken, wenn diese für die Bevölkerung nicht ausreichend zur Verfügung stehen?

Der mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Elbe-Elster abgestimmte Pandemieplan für die Einrichtung schreibt eine allgemeine Maskenpflicht für Bewohnende und Mitarbeitende der EAE Doberlug-Kirchhain vor, um die Bewohnenden untereinander, die Mitarbeitenden und die ansässige Bevölkerung zu schützen.
Auf dem Gelände der EAE gibt es eine kleine Nähwerkstatt, die bisher für Änderungsarbeiten genutzt wurde. Aktuell nähen die Bewohnenden dort - überwiegend aus alter Bettwäsche und gespendeten Stoffen - Masken für den Eigenbedarf. Wenn der Eigenbedarf gedeckt ist, werden die produzierten Masken an Einrichtungen des DRK im Landkreis weitergegeben.
Die Masken unserer Mitarbeitenden entsprechen medizinischen Standards. Die selbst genähten Bewohnermasken werden zur Einhaltung hygienischer Standards zentral gewaschen und täglich getauscht. Daher benötigen wir pro Bewohnenden mehrere Masken.

Warum wird die EAE nicht komplett geschlossen, wenn Corona-Fälle aufgetreten sind?

Die Bewohnenden einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) unterliegen genau wie jeder Einwohner des Landes Brandenburg den Gesetzmäßigkeiten und der geltenden Rechtsprechung. Bei positiv getesteten Personen wird eine häusliche Quarantäne verhängt. In der EAE wird eine sofortige Isolierung der positiv getesteten Person veranlasst. Dazu ist innerhalb der EAE eine Isolierstation eingerichtet worden. Verdachtsfälle und Kontaktpersonen kommen in einen separaten Quarantänebereich. In beiden Bereichen agiert unser Personal in Schutzkleidung. Parallel steht der Pandemie-Krisenstab in ständigem Kontakt mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Elbe-Elster. Dieses kann auf Basis fachlicher Kriterien eine Gesamtquarantäne veranlassen.

Warum wurden Zelte in der EAE aufgebaut?

Jeder positiv getestete Bewohnende generiert eine Gruppe von Kontaktpersonen, die in Quarantäne muss. Damit diese Gruppen sich in der Quarantäne nicht gegenseitig weiter infizieren können, wird jede Gruppe getrennt mit eigenem Bad untergebracht. Außerdem müssen allein reisende Männer und Familien getrennt untergebracht werden. Dazu werden ggf. genügend räumliche Kapazitäten benötigt. Die noch vorhandenen Zelte aus der Nothilfe in 2015 sind daher vorsorglich als räumliche Reserve für in Quarantäne befindliche Kontaktpersonen gedacht. Derzeit reichen die Kapazitäten der festen Gebäude jedoch aus.

Was wird dafür getan, um Grüppchenbildungen in der Stadt zu vermeiden?

Für alle Bewohnenden der EAE gelten die gleichen Ausgangs- und Kontaktsperren wie für die Bevölkerung des Landes Brandenburg. An der Wache wird darauf geachtet und dafür sensibilisiert, dass nicht mehr als zwei Personen gleichzeitig und nur mit triftigem Grund in die Stadt gehen. Seit dem 14. April suchen DRK-Mitarbeitende zudem Standorte in der Stadt auf, an denen die Bewohnenden sich häufiger aufhalten, um sie ggf. auf die Einhaltung der Vorschriften der Eindämmungsverordnung hinzuweisen.

Warum gibt es nur so wenig positive Fälle, obwohl Bewohnende einer Gemeinschaftsunterkunft ständig engen Kontakt haben?

Alle Bewohnenden haben großen Respekt vor einer Ansteckung mit dem neuartigen Covid-19 Virus. Aus diesem Grund meiden sie engen Kontakt untereinander und verlassen die Einrichtung möglichst nur aus triftigem Grund.
Um das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten, gelten zudem für den Alltag in der EAE zahlreiche Schutzmaßnahmen: In der Mensa gibt es Abstandsregeln und eine Obergrenze für Bewohnende, die diese zusammen betreten dürfen. Die Gemeinschaftsräume sind geschlossen und auch Gruppenfreizeitangebote finden nicht statt. Sportliche Aktivitäten sind in Familien- und Zimmerbewohnergröße auf dem Gelände gestattet. Um die fehlenden Betreuungsangebote auszugleichen, hat das DRK zusätzliches Spiel- und Beschäftigungsmaterial erworben, das an die Bewohnenden ausgegeben wird.
Der Schulbetrieb ist aktuell ebenfalls eingestellt. Zur Entlastung der Mütter, die momentan die Hauptlast der Familienarbeit in der Einrichtung tragen, wird nachmittags eine Kinderbetreuung für über Dreijährige auf dem Spielplatz der Einrichtung angeboten. So haben die Kinder die Möglichkeit, sich an der frischen Luft zu bewegen und die Lage in den beengten Wohnhäusern wird entzerrt. In dieses Betreuungsangebot sind kindgerechte Hygienemaßnahmen integriert.
Weiterhin werden die Sanitäranlagen zwei Mal täglich gelaugt und ggf. desinfiziert. In allen Anlagen sind Desinfektionsspender installiert. Unsere Bewohnenden achten außerdem im eigenen Interesse sehr auf die Abstandsregeln in den Sanitäranlagen. Die Nutzung verteilt sich deutlich stärker über den ganzen Tag.
Schließlich gibt es seit vier Wochen keine Neuankünfte in der Einrichtung. Der Arzt in der Ambulanz begutachtet jeden Verdachtsfall strikt nach den Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) und veranlasst ggf. einen Test oder in Abstimmung mit dem örtlichen Krisenteam und dem Gesundheitsamt die Quarantäne.
Auch für Mitarbeitende gelten strikte Kontaktregeln und Hygienemaßnahmen, wie z.B. die Maskenpflicht.

Sind die Bewohnenden über die aktuelle Lage ausreichend informiert?

Unsere Bewohnenden werden jeden Tag durch DRK-Mitarbeitende über die aktuelle Lage informiert und informieren sich auch selbst in Sozialen Medien. Innerhalb der Einrichtungen hängen überall Informationsaushänge in verschiedenen Sprachen und in Bildsprache. Unsere Sozialbetreuer nutzen zudem jede Gelegenheit, um mit den Bewohnenden ins Gespräch zu kommen, Fragen zu beantworten und Ängste abzubauen sowie über die geltenden Hygienevorschriften aufzuklären.
An einem Infostand in der Mensa erhalten die Bewohnenden zusätzlich Infomaterialien in ihren jeweiligen Landessprachen. Außerdem gibt es dort Tipps und Hinweise zu Beschäftigungsmöglichkeiten auf den Zimmern bzw. in kleinen Gruppen im Freien.

Warum dürfen die Kinder den Spielplatz benutzen?

Bei dem Spielplatz in der EAE handelt es sich um keinen öffentlichen Spielplatz. Daher darf dieser nach den Regeln der Eindämmungsverordnung zur Kinderbetreuung genutzt werden. Der Spielplatz ist nach Wegfall diverser Angebote neben Mensa, Ambulanz und Sozialberatung einer der wenigen Punkte innerhalb der EAE, an welchem Bewohnende mit den Mitarbeitenden des DRK ins Gespräch kommen und ihre Anliegen weitergeben können.

Warum sind die Sportanlagen geöffnet?

Auf dem Sportplatz können sich die Bewohnenden an der frischen Luft bewegen. Das führt zu einer Entzerrung der beengten Lage in den Unterkünften. Es besteht die Möglichkeit, sich Bälle oder Badminton auszuleihen und sich in Zweiergruppen oder in Familien- und Zimmergröße sportlich zu betätigen. Die Zentrale Ausländerbehörde (ZABH) hat für die Sportplätze beim Landesgesundheitsamt eine Ausnahmegenehmigung für Gruppensport beantragt, um so die Bewohnenden aktiv auf dem Gelände der Einrichtung zu binden und die Ausgänge zu minimieren. Die aktuelle Genehmigung ist bis zum 19. April 2020 gültig, eine Verlängerung ist bereits von der ZABH beantragt.

Sollten Sie weitergehende Fragen haben, wenden Sie sich gerne per Email direkt an die Zentrale Ausländerbehörde: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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